Deutschland hebt Beitragsbemessungsgrenzen 2027 an, Gutverdiener zahlen bis zu 102 Euro mehr im Monat

Deutschland hebt Beitragsbemessungsgrenzen 2027 an, Gutverdiener zahlen bis zu 102 Euro mehr im Monat
Sozialabgaben steigen 2027

Mit den für 2027 geplanten höheren Beitragsbemessungsgrenzen steigen die Sozialabgaben für Gutverdiener in Deutschland deutlich. Für gesetzlich versicherte Beschäftigte oberhalb der neuen Grenzen ergibt sich bei unveränderten Beitragssätzen eine Mehrbelastung von fast 102 Euro pro Monat, wobei in der Pflegeversicherung noch weitere Erhöhungen hinzukommen könnten.

Das Wichtigste

  • Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht 2027 eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung von 5.812,50 auf 6.375 Euro monatlich und in der Rentenversicherung von 8.450 auf 8.850 Euro vor.
  • Für Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der neuen Grenzen entstehen ab 2027 Mehrkosten von fast 102 Euro pro Monat beziehungsweise rund 1.220 Euro pro Jahr bei unveränderten Beitragssätzen.
  • Zusätzlich zur allgemeinen Anhebung steigt 2027 die Beitragsgrenze in der Krankenversicherung durch eine Sonderregelung um weitere 300 Euro monatlich, mit möglicher weiterer Erhöhung in der Pflegeversicherung durch das geplante Pflegeneuordnungsgesetz.

Verordnungsentwurf legt höhere Grenzen für 2027 fest

Wie Bild unter Berufung auf Reuters berichtet, liegt der Nachrichtenagentur ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, nach dem die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Jahr 2027 von 5.812,50 auf 6.375 Euro im Monat steigt. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sie sich demnach von 8.450 auf 8.850 Euro monatlich.

Nach geltender Rechtslage würde die Anhebung auch für die Pflegeversicherung gelten. Das Ministerium hat den Entwurf am Montag zur Abstimmung an die anderen Ressorts verschickt; anschließend muss die Verordnung von der Bundesregierung beschlossen werden und noch die Zustimmung des Bundesrats erhalten.

Die Grenzen werden jährlich nach festen gesetzlichen Vorgaben an die Lohnentwicklung angepasst. Für 2027 ist laut Entwurf der Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Jahr 2025 um 4,38 Prozent maßgeblich, wobei das Arbeitsministerium dabei keinen Ermessensspielraum hat.

Zusatzlast für Beschäftigte und Arbeitgeber

Für einen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, der auch 2027 oberhalb der neuen Grenzen verdient, bedeutet der Entwurf bei unveränderten Beitragssätzen fast 102 Euro mehr Sozialbeiträge im Monat. Auf das Jahr gerechnet entspricht das einer Zusatzbelastung von gut 1.220 Euro; für Kinderlose fällt der Arbeitnehmeranteil wegen des Zuschlags in der Pflegeversicherung etwas höher aus.

Unterstellt ist dabei ein Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 Prozent. Arbeitgeber werden im Regelfall in vergleichbarer Höhe zusätzlich belastet.

In der Krankenversicherung kommt 2027 zudem eine Sonderanhebung um weitere 300 Euro im Monat hinzu. Diese Erhöhung um 3.600 Euro im Jahr wurde mit dem im Juli verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen; nach derzeitiger Rechtslage würde sie auch für die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung gelten.

Allerdings plant das Gesundheitsministerium mit dem Pflegeneuordnungsgesetz eine weitere Änderung, durch die die Beitragsgrenze in der Pflege noch stärker steigen würde. Da dieses Gesetz bislang nur als Entwurf vorliegt, ist die mögliche zusätzliche Belastung für Gutverdienende noch nicht endgültig festgelegt.

In unserem früheren Beitrag zur Debatte um die Rentenanpassung haben wir erläutert, warum die Bundesregierung eine Kopplung der Rente an die Lohnentwicklung langfristig für vorteilhafter hält als eine reine Preisindexierung. Zur Begründung verwies sie auf die Entwicklung der realen Nettostandardrente seit 1957, die bei Lohnbindung deutlich gestiegen wäre, während sie bei Preisbindung weitgehend stagniert hätte.

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